Mit Verordnung
Bobath wird als „KG-ZNS“ verordnet – vom Hausarzt oder Neurologen. Achten Sie darauf, dass genau dieses Kürzel auf dem Rezept steht; mit einer gewöhnlichen „KG“-Verordnung dürfen wir die Behandlung nicht als KG-ZNS abrechnen. Bei chronischen neurologischen Erkrankungen ist oft ein langfristiger Heilmittelbedarf möglich. Gesetzlich Versicherte zahlen die übliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt.
